Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
Polzug Intermodal arbeitet ausschließlich aufgrund der "Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)", neueste Fassung. Diese gelten damit als Allgemeine Geschäftsbedingungungen.
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Wir weisen hiermit insbesondere auf die Haftungsbeschränkung in Ziffer 23 ADSp in Abweichung zu § 461 I 2 HGB i. V. § 431 I und II HGB hin:
Die ADSp. beschränken in Ziffer 23 ADSp. die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf Euro 5,00 pro Kilogramm. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR)* pro Kilogramm sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio EURO bzw. 2 Mio. EURO oder 2 SZR pro Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB zugunsten des Auftraggebers erweitert.
Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Hamburg, wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch beim zuständigen Gericht in Warschau zu verklagen. Es gilt deutsches Recht.
* Das Sonderziehungsrecht (SZR) (Special Drawing Right) ist eine künstliche Währungseinheit, die nicht auf den Devisenmärkten gehandelt wird. Sie wurde 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführt. Der tagesaktuelle Wert der SZR (SDR) wird vom IWF ermittelt und veröffentlicht.

